Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

§
3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Keine Person darf, durch Ausgaben die dem Zweck der Verein fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.


§ 4 Mitgliedschaft

Der Verein hat

          a)  ordentliche Mitglieder

         b)  Ehrenmitglieder und Fördermitglieder

zu a)  Jede natürliche und juristische Person die die Ziele des Vereins                   unterstützt, kann ordentliches Mitglied werden.

zu b)    natürliche bzw. juristische Personen, die den Verein durch persönliches
            En­gagement oder materiell unterstützen bzw. sich durch besondere                    Verdienste für die Entwicklung des Vereins ausgezeichnet haben,                         können Ehrenmitglieder werden.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, haben aber Vorschlagsrecht innerhalb der Mitgliederversammlung

Die Beantragung der Mitgliedschaft erfolgt beim Vorstand durch mündliche oder schriftliche Willenserklärung. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Mitgliedes.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der Austritt wird schriftlich ohne eine Einhaltung einer Frist erklärt.

Der Ausschluss durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ist möglich, wenn ein Mit­glied gegen die Ziele und Interessen der Verein schwer verstoßen hat.

Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungsnahme gegeben werden.

Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschließend entscheidet.

Ist ein Mitglied mit seiner Beitragszahlung 6 Monate im Verzug, so erlischt die Mit­gliedschaft wenn nach schriftlicher Mahnung keine Reaktion erfolgt.


§ 5 Beiträge

Die ordentlichen Mitglieder zahlen mindestens 3 € Mitgliedsbeitrag pro Monat.


§ 6 Organe des Verein
  • Mitgliederversammlung
  • der Vorstand