Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§ 4 Mitgliedschaft
a) ordentliche Mitglieder
b) Ehrenmitglieder und Fördermitglieder
zu a) Jede natürliche und juristische Person die die Ziele des Vereins unterstützt, kann ordentliches Mitglied werden.
zu b) natürliche bzw. juristische Personen, die
den Verein durch persönliches
Engagement oder materiell unterstützen bzw. sich
durch besondere Verdienste für die Entwicklung des Vereins ausgezeichnet haben, können Ehrenmitglieder werden.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, haben aber Vorschlagsrecht innerhalb der Mitgliederversammlung
Die Beantragung der Mitgliedschaft erfolgt beim Vorstand durch mündliche oder schriftliche Willenserklärung. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Mitgliedes.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt wird schriftlich ohne eine Einhaltung einer Frist erklärt.
Der Ausschluss durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ist möglich, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen der Verein schwer verstoßen hat.
Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungsnahme gegeben werden.
Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschließend entscheidet.
§ 5 Beiträge
§ 6 Organe des Verein
- Mitgliederversammlung
- der Vorstand